Die Entwicklung der Geschäfte läuft aber nicht ganz so reibungslos wie gewünscht. Die Verbraucherzentrale NRW klagte vor dem Landgericht München und war damit erfolgreich: Amazon muss nun die Verbraucher über den Preis informieren, bevor der Bestellvorgang ausgelöst wird. Die E-Commerce-Plattform hat Berufung angekündigt.


Autor: Judith Pfannenmüller

ist Korrespondentin für W&V in Berlin. Sie schaut gern hinter die Kulissen und stellt Zusammenhänge her. Sie liebt den ständigen Wandel, den rauhen Sound und die thematische Vielfalt in der Hauptstadt.