Bundesnetzagentur:
Eltern sollen Spionage-Puppe "Cayla" vernichten
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Eltern mit der Spionage-Puppe "Cayla" umgehen sollen.
Die Bundesnetzagentur warnt Eltern bereits seit Februar eindrücklich vor der Puppe "Cayla" - und hat das Produkt sogar vom Markt genommen. Die Behörde stuft das Spielzeug als Spionage-Artikel ein. Jetzt gibt die Verbraucherzentrale NRW einige Tipps, wie man als Käufer reagieren muss. Die Puppe hat ein Mikrofon sowie eine Funkverbindung und wurde von der Behörde deshalb als "versteckte sendefähige Anlage" eingestuft. Denn schließlich kann "Cayla" Gespräche im Kinderzimmer aufzeichnen; obendrein ließ sich die Funkverbindung leicht knacken, so dass Externe mithören konnten. Und laut der Bundesnetzagentur ist der Besitz von solchen verbotenen Sendeanlagen strafbar.
Deshalb müssen "Cayla"-Besitzer die Puppe in jedem Fall loswerden. Man soll das Produkt allerdings nicht an den Händler geben. Ein Hinweis der Verbraucherschützer: Die Eltern können die Puppe zu Hause vernichten und ein Beweisfoto machen. Falls möglich, reiche es auch aus, die entsprechende Funktionalität der Puppe zu zerstören, beispielsweise durch Entfernen der Lauschgeräte. Eine weitere Alternative: Die Verbraucher könnten die Puppe zu einem Recyclinghof bringen und sich die Entsorgung mit einem Vernichtungsnachweis bestätigen lassen, den die Bundesnetzagentur bereitstellt. Mit dem Kaufbeleg und diesem Nachweis kann man dann beim Händler das Geld zurückfordern.
Wer sich nicht freiwillig von der Puppe trennt, kann durch die Bundesnetzagentur dazu aufgefordert werden. "Diese Verpflichtung kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro durchgesetzt werden", schreibt die Behörde auf ihrer Website.
Die vermeintlich harmlose Puppe - laut Werbung "fast wie eine richtige Freundin", wurde über die britische Spielzeugfirma Vivid in Deutschland angeboten.