Das OLG folgte am Donnerstag der Youtube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. "Es ist ein Automatismus", betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich - ohne Zutun von Youtube. Die Plattform stelle lediglich "Werkzeuge zur Verfügung".

Die Gegenseite argumentiert, Youtube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die "entscheidende Tathandlung" sei "das dauerhafte Bereithalten", sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. "Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte." Das Gericht sah das anders.

"Das heutige Urteil ist äußerst bedauerlich", sagte Holzmüller von der Gema. "Das Gericht ist offenbar der Argumentation von Youtube gefolgt, dass allein die Uploader für die auf dem Dienst abrufbaren Inhalte verantwortlich sind. Das halten wir für falsch."

Youtube betonte nach dem Urteil, dass durchaus Interesse an einer Einigung mit der Gema bestehe. "Wir haben Verträge mit mehr als 20 europäischen Verwertungsgesellschaften, die eine angemessene Vergütung von Rechteinhabern ermöglichen", sagte ein Sprecher. "Den deutschen Musikschaffenden entgehen solche Einnahmen derzeit leider, da ihre Inhalte nicht verfügbar sind." Youtube lade die Gema zu Gesprächen ein, "um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen".