In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht 2015 entschieden, dass Facebook den Eltern Zugang zum Konto verschaffen muss. Die Richter erklärten, dass der Vertrag mit dem Netzwerk Teil des Erbes sei. Sie wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe und Tagebücher.

Die Eltern der Verstorbenen haben die Möglichkeit, vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu ziehen. "Gegen das Urteil ist eine Revision zugelassen", so Retzlaff. (mit dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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