Zudem beklagt Facebook unpräzise Formulierungen wie eine unscharfe Definition des Begriffs "soziales Netzwerk". Bei der Bagatellgrenze von zwei Millionen Nutzern, ab der das Netzwerkdurchsetzungsgesetz greifen soll, bleibe unklar, auf welchen Zeitraum sich die Zahl bezieht und wie dabei mit Mehrfach- oder Fake-Accounts umgegangen werde. Der Entwurf sei "mit dem verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatz unvereinbar", resümierte Facebook

Facebook glaube, dass das aktuelle System der Selbstregulierung "vielversprechend" sei und ausgebaut werden müsse. "Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf."

Maas teilte zuvor ebenso gegen das soziale Netzwerk aus. Er hat vor dem Hintergrund der Enthüllungen von Facebooks internen Anweisungen im Umgang mit Hass- und Gewaltinhalten mehr Transparenz gefordert. "Meine Vorbehalte haben sich leider bestätigt: Die Kriterien wirken teilweise völlig willkürlich und widersprüchlich", sagte er dem "Spiegel". Sein eigener Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität orientiere sich dagegen "klar am Strafrecht".

Der britische "Guardian" hatte Anfang der Woche interne Anweisungen an Facebook-Mitarbeiter veröffentlicht. "Und dass diese Informationen nur durch ein Leak öffentlich wurden, zeigt überdeutlich, dass wir die sozialen Netzwerke endlich zu mehr Transparenz verpflichten müssen", sagte Maas. Aus den vom "Guardian" geleakten Unterlagen geht hervor, dass Facebook zum Beispiel nur "glaubhafte" Morddrohungen und Kindesmisshandlung oder Tierquälerei unter bestimmten Bedingungen löschen will. "Kein Wunder, dass Facebook die eigenen Vorgaben bislang geheim hält und es auch keinem Externen ermöglicht, sich vor Ort bei den Entscheidern ein Bild zu machen." (mit dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.