Leistungsschutzrecht:
Google lässt sich von Verlagen Veröffentlichungsrecht bestätigen
Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere Verwendung von Verlagsinhalten für Google News bestätigen.
Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere Verwendung von Verlagsinhalten für Google News bestätigen. Mit dem neu eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, mitzuteilen, "ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen", erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost.
Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder die Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche auftauchen, solange die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. So können Inhaber von Websites über technische Anweisungen in der Datei robots.txt oder in so genannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht. (dpa)