Haftbefehl gegen die Werbevermarkter von kino.to
Sie haben Umsätze im sechsstelligen Bereich eingefahren, jetzt geht es ihnen selbst an den Kragen. Gegen die Werbevermarkter von kino.to wird jetzt auch ermittelt. Die Inhaber wurden verhaftet.
Jetzt trifft es auch die Vermarkter von kino.to: Zwei junge Inhaber eines Werbevermarkters wurden im Zuge der kinoto-Ermittlungen verhaftet, so die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Gegen sie wird wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen ermittelt. Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Wolfgang Klein geht es um Umsätze im sechsstelligen Bereich. Eine Beihilfe zu dieser Straftat können mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten geahndet werden.
Wie der Staatsanwalt sagte, wurden am 11. Juli Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen in Hamburg, Bayern und Schleswig-Holstein angeordnet. Die Aktion habe sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten gerichtet, berichtete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit Sitz in Berlin.
Nach Angaben Kleins soll das Netzwerk unter anderem gezielt Raubkopien-Seiten mit Werbung beliefert haben - darunter auch die kino.to-Streamhoster, auf denen das kino.to-Material lief. Die Ermittler stellten Unterlagen und Rechner sicher. Einer der Inhaber wurde bereits am 11. Juli verhaftet, der zweite stellte sich am Montag selbst. Vorangegangen waren Vorermittlungen der GVU gegen Internet-Werbeanbieter seit Frühjahr 2011, hieß es. Später hätten sich Indizien auf weitere Überschneidungen mit dem Komplex kino.to ergeben, für den die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig war.
Im Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals kino.to waren sechs Urteile ergangen. Zuletzt wurde am 14. Juni der Chef des Unternehmens wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Wie die GVU ermittelt hat, gehören die Werbevermarkter offenbar zu einem Firmengeflecht, das Ende 2011 aus vier aktiven Unternehmen bestand. Zwei andere Internetdienste dieses Netzwerks waren zu dem Zeitpunkt bereits wieder eingestellt worden, heißt es von der Gesellschaft. GVU-Erkenntnissen zufolge haben mindestens zwei Tochterunternehmen Raubkopien- und Erotikportale sowie Filehoster vermarktet. Zahlreiche Indizien würden auf intensive Geschäftsbeziehungen zu wenigstens zehn illegalen Filehoster- und Streaming-Portalen verweisen.
Die GVU spricht von einem Anfangsverdacht, dass Geschäftsführernamen mehrheitlich Falschangaben seien. Als Unternehmensstandort der Dach-Firma sei Panama angegeben. Die Internetauftritte der Firmen mit Spezialisierung auf illegale und Erotik-Seiten sind unter der Domain-Endung von Tonga (.to) registriert, deren zuständige Registrierungsstelle keine Auskünfte über die Domain-Inhaber erteilt. Durch derartige Verschleierungsmethoden nutze das Firmenkonstrukt ähnliche Taktiken zum Aufbau illegaler Internetangebote wie kino.to, heißt es von der GVU.
Kunden dieser Werbevermarkter sollen vorwiegend Anbieter von Internetkontaktbörsen, pornografischen und Abzock-Angeboten sein. Daneben wurden aber auch Werbemittel insbesondere von Browsergame-Anbietern und anderen, teilweise namhaften Unternehmen an die untersuchten illegalen Portale ausgeliefert. dpa/aj