Ein Google-Sprecher erklärte, nach dem Bundeskartellamt habe nun auch das Landgericht bestätigt, dass Reaktion von Google auf das Leistungsschutzrecht gesetzeskonform sei und keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstelle. "Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

Die elf klagenden Verlagsgruppen, zu denen auch Branchengrößen wie Axel Springer, Madsack und Dumont gehören, wollten prüfen, ob sie vor die nächst höhere Instanz, das Kammergericht des Landes Berlin, ziehen. Zunächst einmal wolle man sich die Begründung des Urteils genau ansehen, sagte der Sprecher der Verleger-Anwälte.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media hatte im vergangenen einen Tarif für die Darstellung von Verlagsinhalten als "Snippets" festgelegt. Im September lehnte allerdings die Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes in München diesen Tarif als überhöht ab. Die Verleger verwiesen damals darauf, dass die Schiedsstelle immerhin einen gewissen Anspruch für rechtmäßig erachtet habe.