Land Berlin verliert gegen Betreiber der Seite Berlin.com
Berlin ist keine Marke: Das Berliner Landgericht hat die Unterlassungsklage des Landes Berlin gegen die US-Firma World Media Group, die das kommerzielle Portal Berlin.com betreibt, zurückgewiesen. Das Wort Berlin in der URL sei eine "Ortsbezeichnung mit lediglich beschreibendem Charakter".
Das Berliner Landgericht hat die Unterlassungsklage des Landes Berlin gegen die US-Firma World Media Group, die das kommerzielle Portal Berlin.com betreibt, als unbegründet zurückgewiesen. Das Land sah eine Verwechslungsgefahr mit dem offiziellen Hauptstadtportal Berlin.de und hatte deswegen im vergangenen Jahr eine Einstweilige Verfügung gegen den privaten Seitenbetreiber durchgesetzt. Seither waren auf der Internetseite nur noch Informationen über andere europäische Hauptstädte zu finden.
Das Wort Berlin in der URL sei eine "Ortsbezeichnung mit lediglich beschreibendem Charakter", zitiert der Online-Newsdienst Meedia nun aus dem schriftlichen Urteil. Ein Namensrecht werde nicht verletzt. Der Städtename sei vielmehr Allgemeingut - so würde er ja beispielsweise auch von Stadtplanherstellern und Fußballfans frei verwendet. Auch hier denke keiner an einen unbefugten Namensgebrauch.