Im zweiten Quartal 2017 hat die MA HSH übrigens bei dreizehn Angeboten Verfahren wegen unzureichender oder fehlender Werbekennzeichnung eingeleitet und Kontakt zu den Anbietern aufgenommen, um auf eine Nachbesserung zu pochen. "Dies führte in elf Fällen zur Anpassung der Werbekennzeichnung auf Youtube und Instagram", heißt es jetzt. 

Übrigens: Ob eine Sperre wirklich viel nutzt, ist fraglich. Reichweitenstarke Portale geben immer wieder Tipps, wie User die Schranken umgehen können … 


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.