Infonline:
Mobile-Ausweisung: Wer zu früh kommt, den bestraft die IVW
Von wegen First-Mover-Vorteil: Die IVW-Ausweisung von Apps und Mobile Websites verzögert sich um drei Monate. Wer fristgerecht seine Tags umgestellt hat, muss nochmals Hand anlegen – weil die anderen offenbar zu langsam waren....
Bei Mobile-Messungen ist in Deutschland irgendwie der Wurm drin. Schon bei den Mobile Facts der Agof war der ursprüngliche Zeitplan bald Makulatur. Auch bei der IVW verschiebt sich der Zeitplan deutlich: Statt im Mai wird es erst im August die erste offizielle Ausweisung von Mobile Enabled Websites und Apps geben. Grund dafür ist der IVW zufolge, dass viele Anbieter mitgeteilt hätten, die ursprüngliche Frist für die Einrichtung der neuen Messinstrumente (Mess-Library beziehungsweise Zählpixel) und für die Kategorisierung der Inhalte sei zu knapp bemessen. Kurz entschlossen verschoben IVW und Infonline also Mitte März die Frist für deren Einbau von Ende März auf Ende Juni.
Der Treppenwitz dabei: Die Säumigen haben denjenigen, die fristgerecht dran waren, eine Runde Nachsitzen eingebrockt. Denn wer frühzeitig umgestellt hat, muss nochmal an Website oder App ran. Grund: Der neue Tag weist Mobile aus, zählt aber nicht mehr zur Gesamtreichweiten-Erfassung. Damit würden sie in der IVW-Ausweisung Reichweite verlieren, denn die offiziellen Mobile-Zahlen fehlen ja noch. (Das System als solches funktioniert, aber die Zahlen sind nicht offiziell). Die IVW nennt zwei Möglichkeiten: Ausnahmsweise den alten Tag parallel einbauen oder aber bei den neuen Tags kostenpflichtig Präfixe einsetzen. Beides bedingt einen gewissen Aufwand.
Vermarkter und Anbieter sehen darin allerdings eher ein Ärgernis als ein ernstes Problem – der Aufwand lässt sich grob mit einem halben Tag bis zwei Tagen angeben. Wenn sie ihn den betreiben. Viele verweisen auch darauf, dass sie schließlich die Mobile Facts der Agof zur Verfügung hätten. Für die Wertschätzung der IVW-Mobile-Ausweisung ist das – wie die Verzögerung bei der Umsetzung – nicht unbedingt das beste Zeichen.