Die Bundesnetzagentur zeigte sich vom Beschluss des OVG überrascht. Google begrüßte die Entscheidung. "Das Verfahren dient zur Schaffung einer klaren Rechtslage. Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungen. Nur in Deutschland gibt es diese Meldepflicht", sagte Google-Anwalt Holger Neumann in der mündlichen Verhandlung.

Die Bundesnetzagentur wehrte sich gegen den Vorwurf, Google besonders zu behandeln. "Das Formular zur Anmeldung gibt es seit 2006. Seitdem haben über 1000 Firmen ihre Dienste angemeldet. Google ist kein Sonderfall", sagte Chris Mögelin von der Bundesnetzagentur. Viele internationale Unternehmen würden sich der Meldepflicht entziehen. Der Jurist gestand aber ein, dass das EU-Recht nicht eindeutig sei: "Interpretationen in beide Richtungen sind möglich." Dennoch ist nach Meinung der Bundesnetzagentur eine Vorlage beim EuGH nicht nötig. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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