Nach jetziger Rechtslage müsse ein Link bei einem erfolgreichen Antrag also nicht in allen Versionen einer Suchmaschine gelöscht werden, sondern nur in denen der EU-Staaten. Allerdings müssten die Betreiber Internetnutzer versuchen davon abzuhalten, von einem EU-Staat aus auf die entsprechenden Links in Nicht-EU-Versionen der Suchmaschine zuzugreifen. Gemeint ist offenbar das sogenannte Geoblocking. Dabei wird der Standort eines Anwenders über seine IP-Adresse oder andere Methoden lokalisiert und das Online-Angebot entsprechend zugeordnet.

Komplizierter ist die Antwort der EU-Richter auf die Frage, welche Links auf Verlangen der Betroffenen gelöscht werden müssen. Google und Co müssen demnach prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste zum Schutz der Informationsfreiheit unbedingt erforderlich sei.

Vier Betroffene in Frankreich hatten erfolglos die Löschung von Links beantragt. Dabei ging es etwa um eine satirische Fotomontage, um Informationen über Verbindungen zur Scientology-Kirche oder um den Link zu einem Artikel über eine Anklage wegen sexueller Übergriffe auf Jugendliche.

Die Richter stellten grundsätzlich klar, dass das Verarbeiten personenbezogener Daten, aus denen etwa politische Meinungen, ethnische Herkunft oder Informationen über Gesundheit und Sexualleben hervorgehen, in der Regel verboten ist. Aber es gebe Ausnahmen.

Diese hingen von der Art der Information, deren Sensibilität für das Privatleben der betroffenen Person und vom Interesse der Öffentlichkeit ab. Auch die Rolle der Person im öffentlichen Leben sei einzubeziehen. Suchmaschinenbetreiber müssten ihre Entscheidung auf Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen.

Der Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer erklärte zu den Urteilen, Suchmaschinen-Verweise auf legale Inhalte zu blockieren, habe mit einem wirksamen "Recht auf Vergessen" ohnehin wenig zu tun. "Anstelle untauglicher Sperren sollten unzulässige Informationen dort gelöscht werden, wo sie gespeichert sind, und zulässige Informationen auffindbar bleiben." (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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