Deutsches Patent- und Markenamt:
Streit um "Black-Friday"-Markenrechte eskaliert
Der "Black Friday" ist zwar vorbei - doch der Streit um das alljährliche Shopping-Event geht weiter: Beim Deutschen Patent- und Markenamt gingen allein im November mehrere Anträge ein, die Marke zu löschen.
Für viele deutsche Online-Händler geht das Weihnachtsgeschäft Ende November so richtig los. Dementsprechend locken sie mit Rabattaktionen. In anderen Ländern werben Internetshops aber auch Läden in dieser Zeit einfach so mit dem "Black Friday", dem "Black Weekend" oder gar der "Black Week". Hierzulande ist das nicht so einfach: In den vergangenen Tagen hat die Honkonger Super Union Holdings laut Medienberichten mehrere Unternehmen abgemahnt, die den Begriff "Black Friday" in Deutschland genutzt haben. Die asiatische Firma hatte 2013 "Black Friday" als Marke angemeldet.
Und der Widerstand wächst: Beim Deutschen Patent- und Markenamt gingen allein im November 2016 sechs Anträge ein, die Marke zu löschen. Das geht aus dem Markenregister hervor. Dazu gehört beispielsweise die Kanzlei ARQIS für das Unternehmen Grassinger. Die Argumentation der Anwälte: Der Begriff "Black Friday" bezeichne ein Shopping-Event am Freitag nach dem US-Feiertag Thanksgiving und beziehe sich damit nicht auf ein bestimmtes Unternehmen. Die Kanzlei rechnet vor: Bei einer Abmahnung in Höhe von 100.000 Euro müssen die betroffenen Unternehmen noch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, die dann rund 2.000 Euro betragen können.
Laut "Focus Online" steckt hinter der Super Union Holdings unter anderem der Österreicher Hartmut Krenslehner. Ihm gehörte auch einmal die Black Friday GmbH, die die Website blackfridaysale.de betreibt - und deutschen Händlern Unterlizenzen verkauft.
Media-Markt beispielsweise hat das Markenproblem ganz einfach so gelöst: Hier heißt der Verkauftstag "Red Friday".