Uber erklärte nun nach einer mehrwöchigen Prüfung: "Um es klar zu sagen, Uber hatte die 26 Geschäftsgeheimnisse oder die 14.000 Dateien, die Lewandowski laut Waymo heruntergeladen hatte, nie in seinem Besitz und setzte sie nie ein." Der Fahrdienst-Vermittler habe zwar bereits seit 2015 an eigenen Laser-Radaren gearbeitet, aber bisher auf der Straße nur fertige Module von Anbietern wie Velodyne genutzt. Die Klage von Waymo sei ein Versuch, einen Rivalen zu bremsen.

Den Großteil der 32-seitigen Antwort erklärte Uber, wie sich die technischen Details der Eigenentwicklung von Waymos Laser-Radaren unterscheiden und keine Geschäftsgeheimnisse oder Patente verletzen. So habe das hauseigene Lidar-System unter dem Codenamen "Fuji" vier Linsen, bei Waymo gebe es nur eine. Die Google-Schwesterfirma beharrt darauf, dass Uber laut Unterlagen aus dem Bundesstaat Nevada Technologien des Internet-Konzerns zumindest zu nutzen plane.

Ein interessantes Detail ist, dass Uber für die Entgegnung 86 frühere Waymo-Mitarbeiter befragen ließ - was ein Bild von dem Ausmaß des Wechsels gibt. Waymo verklagte Uber und Otto, aber nicht Lewandowski persönlich. Wie jetzt bekannt wurde, wollte der Internet-Konzern ihn bereits im Herbst vor das Schiedsgericht zerren, weil er mit dem Abwerben von Waymo-Mitarbeitern gegen die Regelungen seines Arbeitsvertrags verstoßen habe. (dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.