Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer nun zum einen erreichen, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden. Whatsapp solle außerdem unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Beispielsweise behalte sich Whatsapp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut. "Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten."

Ein Whatsapp-Sprecher erklärte, die geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen stünden mit dem anwendbaren Recht im Einklang. "Sie geben den Anwendern eine klare und einfache Erklärung, wie der Dienst funktioniert und außerdem eine Entscheidung darüber, wie die Daten verwendet werden." Die Regelungen erfüllten außerdem die Anforderungen der EU-Regulierungsbehörden. (mit dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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