Bei den Zulassungskriterien hat sich viel verändert. Beruflich Qualifizierten wird der Weg in die Hochschulen geöffnet: allgemeine und berufliche Bildung werden gleichwertig anerkannt. Wer beispielsweise eine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Qualifizierung besitzt, kann nach weiterer mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis über eine Eignungsprüfung sogar zu einem weiterbildenden Master-Studium zugelassen werden. Eine weitaus größere Interessentengruppe erhält damit Zugang zur wissenschaftlichen Weiterbildung – auch zu vielen Fernstudienangeboten der ZFH.