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Australien:
Big Mac vs. Big Jack: McDonald's zieht vor Gericht

Streit um den Doppelburger: McDonald's ist in Australien gegen den Lokalrivalen "Hungry Jack's" vor Gericht gezogen. Grund: Die Fast-Food-Kette hat einen Burger namens "Big Jack" auf den Markt gebracht.

Text: Deutsche Presse-Agentur

4. September 2020

McDonald's hatte moniert, der fast identische Riesenburger der Konkurrenz stifte Verwirrung.
McDonald's hatte moniert, der fast identische Riesenburger der Konkurrenz stifte Verwirrung.

Foto: McDonald's

Der "Big Jack" ähnele in Namen und Aussehen zu sehr dem McDonald's-Aushängeschild "Big Mac", befand der US-Konzern. Hungry Jack's bestätigte am Freitag den Rechtsstreit in einer Mitteilung.

McDonald's hatte moniert, der fast identische Riesenburger der Konkurrenz stifte Verwirrung. Aus einem entsprechenden Antrag von McDonald's Asia Pacific, der am 28. August dem Gericht zugestellt worden sei, hatte zuvor unter anderem die Zeitung Sydney Morning Herald zitiert. Das Unternehmen fordert darin Schadenersatz und verlangt, dass der Rivale alle Werbematerialien, Menüs und Verpackungen zerstört, auf denen der "Big Jack" angepriesen wird.

Die australische Kette habe in "böser Absicht" gehandelt, als sie "das charakteristische Erscheinungsbild" des "Big Mac" nachgeahmt habe. Auch die Zutaten der 1968 eingeführten Cheeseburger-Variante seien genau kopiert worden: Zwei Rindfleisch-Patties, Spezialsoße, Salat, Käse, Gurken und Zwiebeln in einem Sesambrötchen, so der Kläger.

Hungry Jack's schrieb, das Unternehmen sei "amüsiert über die beim Bundesgericht eingereichte Markenklage". Diese sei ohne Grundlage. "Big Jack" sei eine eingetragene Marke und führe die Verbraucher in keiner Weise in die Irre. Der Burger unterscheide sich vom McDonald's-Produkt in Größe, Geschmack, Präsentation und Verpackung.

Zudem habe der "große Jack" mehr Fleisch geladen. In Down Under gibt es Hungry Jack's bereits seit 1971. Das Fast-Food-Unternehmen ist ein australischer Franchisenehmer der US-Fastfoodkette Burger King Corporation.


Mehr zum Thema:

Foodwerbung, International, Recht, Marketing


Autor: Deutsche Presse-Agentur

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