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Kino/OoH:
Bundestag beschließt neue Tabakwerbeverbote

Der Beschluss vom Donnerstagabend untersagt ab 2021 in den Kinos Werbung fürs Rauchen, wenn der Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Ein Jahr später folgt dann ein Werbeverbot auf Außenflächen.

Text: Deutsche Presse-Agentur

3. Juli 2020

Foto: Creative/Archiv

Gemäß dem Bundestagsbeschluss gilt ab 2022 das Werbeverbot auf Außenflächen, wenn auch zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.

In den Kinos ist laut dem Beschluss bereits ab kommendem Jahr Werbung für das Rauchen nicht mehr zulässig, wenn der Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften wird in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.

"Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel", sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, gegenüber dpa. Mediziner forderten seit langem zusätzliche Verbote, um junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu bewahren.

Die Tabakindustrie kritisierte das Vorhaben und forderte, dass Aufklärung über Produkte mit weniger Gesundheitsrisiken wie Tabakerhitzer und E-Zigaretten möglich sein müsse, um Raucher zum "Umstieg auf schadstoffärmere Produkte" zu bewegen, wie Philip-Morris-Geschäftsführerin Claudia Oeking sagte.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Gitta Connemann, verteidigte das Werbeverbot, versicherte aber gleichzeitig, entsprechende Maßnahmen seien bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant. Tabak sei "das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßen Konsum krank macht und tötet. Ein Glas Wein macht noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber."


Mehr zum Thema:

Kino, Out of Home, Politik, Recht, Werbeverbot, Marketing


Autor: Deutsche Presse-Agentur

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