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Vorstoß der SPD:
Kein Verkaufsverbot für Energy Drinks an Jugendliche

Großbritannien und die Niederlande machen es vor, doch für Deutschland lehnt Bundesernährungsministerin Klöckner ein Verkaufsverbot für Energy Drinks ab. 

Text: W&V Redaktion

9. Juli 2018

Zielgruppe Jugendliche: Lidl bewirbt seinen Energydrink Kong Strong mit schrägen Onlinefilmen.
Zielgruppe Jugendliche: Lidl bewirbt seinen Energydrink Kong Strong mit schrägen Onlinefilmen.

Foto: Lidl

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) lehnt Überlegungen aus der SPD ab, den Verkauf stark koffeinhaltiger Energy Drinks an Jugendliche einzuschränken. Angesichts laufender Forschungen dazu sowie schon geltender nationaler und EU-rechtlicher Regeln sei dies derzeit nicht angebracht, sagte eine Ministeriumssprecherin dem "Tagesspiegel" (Montag). Statt auf Verbote setze Klöckner auf Aufklärung, hieß es: Faltblätter, Internet- und Hörfunkbeiträge sollen Eltern und Heranwachsende vor übermäßigem Genuss warnen.

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Ursula Schulte hatte zum Schutz von Kindern ein Verkaufsverbot vorgeschlagen. Sie verwies auf Großbritannien, wo einige Handelsketten den Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren gestoppt hätten. Im Oktober wollen laut "Tagessspiegel" die Niederlande nachziehen: Kinder unter 14 sollen dann keine Energy Drinks mehr bekommen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte unterstützte den Vorstoß.

Foodwatch verwies Anfang Juni auf eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), wonach 68 Prozent der Jugendlichen in der EU Energy Drinks konsumieren, jeder vierte trinke sogar drei oder mehr Dosen auf einmal. Damit überschritten sie sogar die für Erwachsene empfohlene Maximaldosis Koffein. (dpa)


Mehr zum Thema:

Foodwerbung, Politik, Werbeverbot, Marketing

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Autor:

W&V Redaktion
W&V Redaktion

Nicht alle W&V-Artikel erscheinen unter dem Namen eines einzelnen Autors. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit „W&V-Redaktion“ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autoren daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


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