WuV Homepage
Passwort vergessen?
  • Marketing
  • Agenturen
  • Medien
  • Tech
  • Karriere
  • Specials
  • Podcast
  • W&V+
  • W&V Data
  • Events & Akademie
  • Jobs
  • Newsletter
  • Whitepaper
  • Mediadaten
  • Abo
  • E-Paper
  • Webinar
  • Mehr
    • WerWoWas
    • Dossier
    • Services
    • Verlag
    • Kundenkonto
Login

Urteil:
P&G stoppt Postwurf-Pröbchen für Ariel Pods

Schluss mit der unzumutbaren Belastung für Verbraucher: Der FMCG-Konzern Procter & Gamble lenkt ein und verzichtet freiwillig auf das Versenden von Probepackungen von Ariel Pods, die genau genommen "Sondermüll" sind.

Text: W&V Redaktion

24. Oktober 2019

Ariel Pods sind "Sondermüll".
Ariel Pods sind "Sondermüll".

Foto: P&G

Der Hersteller Procter & Gamble will plastikverpackte Proben seines Waschmittels Ariel Pods nicht weiter per Postwurfsendung verteilen. Das kündigte der Konzern am Donnerstag an, nachdem er vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Berufung gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zurückgezogen hatte. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig, das im vergangenen August die Verteilung der bunten Gratis-Kapseln untersagt hatte.

Die Verbraucherschützer hatten in ihrer Klage dargelegt, dass flüssiges Waschmittel als "Sondermüll" gelte und deshalb nicht im gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden dürfe. Das Trennen aber sei den Verbrauchern nicht zumutbar. Das Mittel könne zudem in die Hände von Kindern geraten. Diese Art von Werbung sei eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern.

Procter & Gamble bezeichnete die Rücknahme der Berufung als "strategische Entscheidung". Man suche nun nach neuen Wegen, um Verbrauchern den kostenlosen Test zu ermöglichen. Insbesondere werde auch versucht, in Bemusterungsaktionen weniger Plastik zu verwenden. Die Zentrale der deutschen Tochter des US-Konzerns befindet sich in Schwalbach am Taunus.

dpa


Mehr zum Thema:

FMCG, Recht, Nachhaltigkeit, Marketing


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Nicht alle W&V-Artikel erscheinen unter dem Namen eines einzelnen Autors. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit „W&V-Redaktion“ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autoren daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


Aktuelle Stellenangebote

02.03.2021 | Avantgarde Gesellschaft für Kommunikation mbH | München

Junior Projektmanager Operations (m/w/x)

Avantgarde Gesellschaft für Kommunikation mbH Logo
26.02.2021 | mobileX AG | München

Digital Marketing Specialist (m/w/d)

mobileX AG Logo
15.02.2021 | Berliner Philharmonie gGmbH | Berlin

Performance Marketing Manager*in (w/m/d)

Berliner Philharmonie gGmbH Logo
14.02.2021 | Strautmann Umwelttechnik GmbH | Glandorf

Marketingmitarbeiter (m/w/d)

Strautmann Umwelttechnik GmbH Logo
15.02.2021 | Landesanstalt für Medien NRW | Düsseldorf

Referent (m/w/d) Kommunikation

Landesanstalt für Medien NRW Logo
Alle Stellenangebote >
W&V+ W&V Data Marketing
Agenturen Medien Tech
Karriere Specials Podcast
Events & Akademie Jobs Newsletter Whitepaper
Mediadaten Abo E-Paper Webinar
WerWoWas Dossier Services Verlag

Kontakt | Impressum | Disclaimer | Datenschutz & Pflichten | Datenschutz-Einstellungen | AGB
Folgen Sie uns:

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.