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Großbritannien:
Ryanair muss umstrittene Werbung zurückziehen

Die Airline Ryanair hat Ärger wegen eines Werbespruchs. "Impfen und los" - so lautete die Botschaft in Großbritannien. Die Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority greift jetzt ein. 

Text: Deutsche Presse-Agentur

3. Februar 2021

Die Airline Ryanair hat Ärger wegen eines Werbespruchs. "Impfen und los" - so lautete die Botschaft in Großbritannien.
Die Airline Ryanair hat Ärger wegen eines Werbespruchs. "Impfen und los" - so lautete die Botschaft in Großbritannien.

Foto: Ryanair

Ryanair muss eine umstrittene Werbung mit dem Slogan "Jab and Go" zurückziehen, mit dem die Billig-Airline für unbeschwerten Urlaub nach einer Corona-Impfung im kommenden Sommer geworben hatte. Ryanair müsse den Werbe-Slogan, der in etwa mit "Impfen und los" übersetzt werden kann, entfernen, da Verbraucher in die Irre geführt werden könnten, hieß es von der britischen Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority am Mittwoch.

Die im Dezember und Januar im Fernsehen geschaltete Werbung, in der 20- bis 30-Jährige im Sommerurlaub zu sehen sind, hatte mehr als 2300 Beschwerden provoziert - und damit der Behörde zufolge die drittmeisten Beschwerden über eine Werbung jemals. Mehrere Zuschauer hatten den Clip als "geschmacklos" bezeichnet. Andere hatten kritisiert, Ryanair verharmlose die Pandemie oder deute an, dass im Sommer alle unbeschwert in den Sommerurlaub reisen könnten.

Wie schnell die Impfprogramme jedoch weiter voranschreiten und wie lange Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie aufrecht erhalten werden müssen, ist völlig unklar - und damit auch die Aussichten für den Tourismus. Junge Erwachsene, wie sie in der Werbung gezeigt werden, stehen zudem in den meisten Fällen ganz hinten auf der Prioritätenliste der Impfprogramme, da sie am wenigsten häufig schwer an Covid-19 erkranken.

Ryanair erklärte, man habe keinerlei spezifische Behauptungen zu den Impfungen gemacht und habe einen optimistischen Blick in die Zukunft geben wollen. "Wichtige Kontextfaktoren" müssten berücksichtigt werden, wenn man sich die Werbung anschaue.


Mehr zum Thema:

International, Kampagnen, Recht, Marketing


Autor: Deutsche Presse-Agentur

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