Grundsätzlich nein, es sei denn, die Person hat ihr Privatleben in der Vergangenheit selbst offenherzig zur Schau gestellt.

Ist es erlaubt, Frau Wulffs Haus zu belagern, um auf Besucher zu lauern und sie zu fotografieren?

Nein, die Besucher sind eigenständige Menschen mit eigenen Rechten. Nicht jeder der Frau Wulff besucht, ist deshalb gleich eine öffentliche Person und muss sich gefallen lassen, dass er am nächsten Tag mit der Schlagzeile "Ist das ihr Neuer?" in der "Bild-Zeitung" steht. Im Übrigen könnte es ja auch der Heizungsableser sein.

Dürfen die Medien den Namen eines mutmaßlichen Liebhabers nennen?

Das kommt darauf an, wer der mutmaßliche Liebhaber ist. Jemand völlig Unbekanntes hätte Anspruch auf Anonymität. Bei einer prominenten oder ansonsten bedeutenden Person sähe es möglicherweise anders aus.

Auch im Social Web etwa auf Twitter und Facebook wird über einen neuen Mann an Frau Wulffs Seite diskutiert. Machen sich die User dadurch strafbar?

Die Grenze einer strafbaren Verleumdung werden solche Spekulationen im Normalfall nicht überschreiten. Trotzdem muss man vorsichtig sein. Sowohl Frau Wulff als auch der angebliche Mann an ihrer Seite könnten zivilrechtlich gegen unvorsichtig plappernde Blogger und Twitterer vorgehen. Und das kann teuer werden.

Frau Wulff ist bekannt für ihr rigoroses Vorgehen (Abmahnungen etc.) gegen Medienberichte. Wie wird sie sich Ihrer Meinung nach in diesem Fall verhalten?

Ich bin nicht Frau Wulffs Anwalt und hasse es, wenn Anwaltskollegen meinen Mandanten in Interviews Ratschläge geben. Deshalb halte ich mich ebenfalls zurück und sage nur ganz generell, dass ich meinen Mandanten in solchen Fällen zu einer ausgewogenen Mischung aus Kommunikation und juristischer Repression rate. Mit einer geschickten Kombination aus Zuckerbrot und Peitsche hält man sich die gierige Medienmeute am ehesten vom Hals.

Gelten im Falle einer neuen Partnerin an der Seite Christian Wulffs, der eine Person des öffentlichen Lebens ist, für die Medien vergleichbare Regeln der Berichterstattung?

Im Großen und Ganzen ja.