Der BGH bezeichnete diese Einschätzung nun als "plausibel". Es liege nicht fern, dass Verlage mit großer Marktmacht bei einem Wegfall der zentralen Verhandlungen bessere Preise durchsetzen könnten und die Vertriebskosten für die kleineren Verlage dadurch stiegen, hieß es. Auch die Gebietsmonopole der Grossisten bestätigten die obersten Kartellrichter zum Schutz der kleinen Verlage sowie der unrentablen Verkaufsstellen. Es könnten sich ansonsten schlechtere Konditionen für sie ergeben, so "dass der Vertrieb von Nischenprodukten oder die Belieferung unrentabler Verkaufspunkte längerfristig gefährdet wird".

Die Richter hoben daher die voran gegangenen Urteile der Vorinstanzen auf und wiesen die Klage von Bauer Media ab. Diese hatten dem Verlag recht gegeben. Dagegen hatte der Bundesverband Revision in Karlsruhe eingelegt. Grosso-Präsident Frank Nolte begrüßte die Entscheidung naturgemäß: "Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere bunte deutsche Medienlandschaft." Es sichere den freien Marktzutritt für alle Verlage zu vergleichbaren Bedingungen. Mit dem Abschluss des Verfahrens sei nun wieder Rechtssicherheit für alle Partner geschaffen.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.