Medienkritische Satire:
BGH entlastet "Die Anstalt"
Der BGH hat nun entschieden: Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis in kleinste Detail rechtfertigen. Entscheidend ist hingegen der Gesamteindruck, der beim Zuschauer zurückbleibt. Konkret ging es um die ZDF-Sendung "Die Anstalt".
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis in kleinste Detail rechtfertigen. Entscheidend ist hingegen der Gesamteindruck, der beim Zuschauer zurückbleibt.
Die Karlsruher Richter hatten es mit einer Ausgabe der ZDF-Satiresendung "Die Anstalt" aus dem April 2014 zu tun. Darin kritisierten die Moderatoren mehrere Medienleute für deren Verflechtungen mit bestimmten Organisationen im Bereich Sicherheitspolitik.
Zwei Betroffene, der "Zeit"-Herausgeber Josef Joffe und ein Redakteur der Wochenzeitung, wollten sich das nicht bieten lassen. Sie klagten, weil die Verbindungen nicht in allen Einzelheiten korrekt wiedergegeben seien. Damit hatten sie in letzter Instanz keinen Erfolg.
Für das Gericht zählt demnach die Hauptaussage, dass es Verbindungen gibt - und das sei zutreffend. Im Urteil heißt es im Wortlaut dazu: "Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags sind zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu entkleiden."
W&V Online/dpa