Jetzt sind die Richter in Luxemburg am Zug. Sie können das spanische Veto bestätigen, aufheben oder zur erneuten Prüfung an das EUIPO zurückgeben. Patentanwalt Patrick Baronikians von Constantins Rechtsvertretern Hofstetter, Schurack & Partner zeigte sich laut dpa nach der rund 90-minütigen Verhandlung "verhalten optimistisch". Würden die Richter das EUIPO zwingen, den Fall nochmals zu prüfen, wäre das für Constantin schon ein Erfolg.

Warum? Schließlich gibt es Trittbrettfahrer, die derzeit mit "Fack Ju Göhte" werben oder Veranstaltungen organisieren. Das sind Einnahmen, die Constantin entgehen. Und Constantin kann dagegen rechtlich nicht vorgehen, weil eben kein Markenschutz besteht.

Juristisch ist der Fall hochinteressant. Der Rechtsbegriff der "guten Sitten" ist international. In Deutschland ist er zivilrechtlich zum Beispiel im Paragraphen 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Ob Sittenwidrigkeit vorliegt, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Argumentiert wird unter anderem mit dem Anstandsgefühl. Kein leichtes Terrain für Rechtsanwälte.

Und für Richter auch nicht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg jedenfalls kündigte zum Abschluss der Verhandlung an, sich noch einmal intensiver mit den mittlerweile drei "Fack Ju Göhte"-Filmen auseinandersetzen zu wollen. Dürfte ein interessanter Kinoabend werden.

PS: Ein Termin für Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

PPS: Hier sind die offiziellen Produkt-Kategorien, für die Constantin einen Wortmarkenschutz für "Fack Ju Göhte" beantragt hat:

  • Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Nicht medizinische Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, nicht medizinische Kosmetika, nicht medizinische Haarwässer; Nicht medizinische Zahnputzmittel
  • Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte
  • Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente
  • Papier und Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfs- und Zeichenartikel; Pinsel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Folien und Beutel aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern, Druckstöcke
  • Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere
  • Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut
  • Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
  • Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck; Videospielgeräte
  • Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Soßen [Würzmittel]; Gewürze; Kühleis
  • Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken
  • Alkoholische Getränke [ausgenommen Biere]
  • Telekommunikation
  • Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten

„Finden Sie "Fack Ju Göhte" sittenwidrig?”


Autor: Rolf Schröter

Rolf Schröter ist Chefredakteur der W&V und interessiert sich nicht nur deshalb prinzipiell für alles Mögliche. Ganz besonders für alles, was mit Design und Auto zu tun hat. Auch, wenn er selbst gar kein Auto besitzt.