Gericht: "Zeitungszeugen" dürfen "Mein Kampf" nicht veröffentlichen
Im Rechtsstreit mit dem bayerischen Finanzministerium ist der Verleger der historischen Publikation "Zeitungszeugen" unterlegen. Peter McGee darf Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" nicht veröffentlichen. Das Ministerium hält die Urheberrechte an dem Buch.
Die historische Publikation "Zeitungszeugen" darf Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" nicht veröffentlichen. Das Landgericht München urteilte am Donnerstag zugunsten des bayerischen Finanzministeriums, das die Urheberrechte an "Mein Kampf" hält. Das Zitierrecht, auf das sich "Zeitungszeugen"-Verleger Peter McGee bei seiner Klage berufen hatte, decke den Abdruck in diesem Fall nicht, entschied das Gericht laut Nachrichtenagentur dpa.
McGee wollte seiner wöchentlichen Zeitung ein Heft mit kommentierten Ausschnitten aus Hitlers Hetzschrift beilegen. Das bayerische Finanzministerium hatte gegen die Veröffentlichung eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Als Reaktion darauf brachte McGee die Auszüge verpixelt an den Kiosk - und reichte Klage ein.
Bereits im Jahr 2009 hatte es einen Rechtsstreit zwischen den "Zeitungszeugen" und dem Bayerischen Finanzministerium gegeben. Damals hatte letzteres Publikationen der "Zeitungszeugen", die einen kommentierten Nachdruck von Nazi-Zeitungen enthielten, beschlagnahmen lassen. McGee brachte dies nach eigenen Angaben einen großen finanziellen und einen Imageschaden ein. Den Prozess gewann er in zwei Instanzen.
Die Urheberrechte an "Mein Kampf" hat das Ministerium als Rechtsnachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten geerbt. Die Rechte erlischen erst im Jahr 2015 - 70 Jahre nach Hitlers Tod. Dann will das Münchner Institut für Zeitgeschichte seinerseits eine kommentierte "Mein Kampf"-Ausgabe herausbringen.