Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gehen noch weiter und fordern in Bundesratsinitiativen, dass Verträge nur noch dann gültig sein sollen, wenn der Käufer das Geschäft nach dem Telefonat noch einmal schriftlich bestätigt. Ähnliche Einschränkungen wurden bereits für Glücksspielangebote übers Telefon eingeführt. Danach gingen diese Angebote massiv zurück.

Über die mögliche Rechtsänderung wird vor der Bundestagswahl aber voraussichtlich nicht mehr entschieden.


Autor: Verena Gründel

Verena Gründel ist seit Anfang 2021 Chefredakteurin der W&V. Die studierte Biologin und gelernte Journalistin schrieb für mehrere Fachmagazine in der Kommunikationsbranche, bevor sie 2017 zur W&V wechselte. Sie begeistert sich für Marken- und Transformationsgeschichten, hat ein Faible für Social Media und steht regelmäßig als Moderatorin auf der Bühne.