Dialogmarketing:
Gesetze gegen Abzocker-Werbung am Telefon gefordert
Immer mehr Verbraucher beschweren sich über illegale Werbeanrufe. Deshalb fordern Regierungsvertreter eine Verschärfung der Gesetze für Call Center und Vertragsabschlüsse.
Klagen über belästigende oder illegale Werbeanrufe nehmen bundesweit immer mehr zu. Im ersten Quartal 2017 registrierte die Bundesnetzagentur mit fast 4200 schriftlichen Beschwerden pro Monat annähernd eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Auch 2016 gab es bereits einen deutlichen Anstieg, meldet die Nachrichtenagentur dpa.
Einige der Vorwürfe der Bundesnetzagentur:
- Um die notwendige Einwilligung des Verbrauchers zu dem Werbeanruf nachzuweisen, legten werbende Firmen häufig angebliche Einwilligungsdokumentationen vor, in denen Geburtsdatum und E-Mail-Adresse frei erfunden sind.
- Vielfach unterdrückten Werbefirmen illegalerweise ihre Rufnummer oder ließen andere Nummern im Display des Verbrauchers erscheinen.
- Schwarze Schafe schneiden das "Ja" aus einem anderen Zusammenhang des Gesprächs heraus und stellen es als Zustimmung für einen Kaufvertrag dar.
- Anrufer seien zum Teil übermäßig hartnäckig und aggressiv.
- Dieselben Kunden erhalten mitunter unzählige Anrufe in kurzer Zeit. Ein Verbraucher meldete 210 Anrufe in nur fünf Tagen.
- Unternehmen schickten massenhaft SMS mit erotischem Inhalt auf Handys der Verbraucher, darunter auch kleine Kinder.
Gefordert: Dokumentationspflicht und schriftliche Bestätigung
Die Bundesnetzagentur fordert nun mehr Befugnisse für die Verbraucher und eine Dokumentationspflicht für Call Center. Der Dialogmarketingverband DDV lehnt eine Dokumentationspflicht ab und verweist auf den freiwilligen Kodex der Branche zum Schutz gegen illegale Praktiken und Belästigung von Kunden. Weitere Rechtsverschärfungen seien ein "Irrweg" und entzögen dem seriösen Telefonmarketing wirtschaftlich den Boden, sagt ein Sprecher.
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gehen noch weiter und fordern in Bundesratsinitiativen, dass Verträge nur noch dann gültig sein sollen, wenn der Käufer das Geschäft nach dem Telefonat noch einmal schriftlich bestätigt. Ähnliche Einschränkungen wurden bereits für Glücksspielangebote übers Telefon eingeführt. Danach gingen diese Angebote massiv zurück.
Über die mögliche Rechtsänderung wird vor der Bundestagswahl aber voraussichtlich nicht mehr entschieden.