Oberbeck betonte, dass Google bereits zum Zeitpunkt der Berufung Mitte März offen gelassen hatte, ob weitere Schritte eingeleitet werden. "Wir befinden uns noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wollen. Aus diesem Grund haben wir vorsorglich Schritte eingeleitet, die uns einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung geben."

Zum Rückzug von Google heißt es von Burda: "Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt", sagt Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media. Dass Google das Urteil akzeptiere, "werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft."

Weitere Verfahren anhängig

Neben diesem Rechtsstreit beschäftigten sich auch andere Stellen mit dem Gesundheitsportal. Der Wort & Bild Verlag aus Baierbrunn stellte bei einem Berliner Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Bund. Ein Gerichtssprecher teilte auf Nachfrage mit, dass es noch keinen Termin in diesem Verfahren gebe. Zum Portfolio des Wort & Bild Verlags zählt zum Beispiel die Marke «Apotheken Umschau».

Auch die deutschen Medienregulierer prüfen das Portal derzeit. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß im Dezember das interne Verfahren an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung des Gesundheitsportals andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden.

(dpa/avf)