Ähnlich denken einige Twitterer:

Reaktionen bei W&V auf Facebook

... und bei W&V auf Xing:

Urteil m.E. völlig gerechtfertigt! Auch in der Kunstfreiheit muss es Grenzen geben ... ansonsten könnte jeder, der kinderpornografisches Material mittels Photoshop, Gimp oder dergleichen "künstlerisch verändert" als Künstler durchgehen. Ebenso müsste es Menschen mit rechter Gesinnung "erlaubt" werden, Symbole aus der Nazi-Zeit "kunstvoll" zu verzieren, nur, um sie veröffentlichen zu dürfen ... !?

Kommentare auf den Medien-Websites, zum Beispiel Zeit.de:

Auch ein türkischer Präsident ist ein Mensch und besitzt Rechte. Hätte jemand solch ein Geschreibsel über mich öffentlich vorgetragen, hätte ich ihn ebenfalls verklagt.
Mit Kunst (Satire ist eine Kunstform) ist es so eine Sache. Die einen verstehen sie, die anderen (meist ist es die Mehrheit) verstehen sie nicht. Im Ernstfall können das nur Gerichte entscheiden. Spätestens in den höheren Instanzen hofft man dann auf Kunstverstand. 
Bei der Würdigung spielt auch eine Rolle, wer der Urheber ist. Wenn Sie oder ich ein Machwerk veröffentlichen, wird man uns die "Kunst" weniger abnehmen, als wenn jemand mit bekanntem Namen und anerkanntem Oeuvre der Urheber ist. (...)
Zudem: Manche Textpassagen (oder Bilddetails) mögen als Teil eines Kunstwerkes statthaft sein, aus dem Zusammenhang gerissen sind sie es nicht mehr. Insofern ist das Urteil des Hamburger Gerichtes (das aufgrund seiner notorisch ominösen Rechtsprechung in Mediendingen sicher nicht aus Zufall ausgewählt wurde) fragwürdig. (...)
(...) Man würde doch als Deutscher trotzdem eher verwundert reagieren und es als Schwäche auslegen, wenn Merkel plötzlich europaweit so kleinen Lichtern wie Böhmermann nachstellen würde. Dass ein Erdogan von so einem unbedeutenden Satire-Beitrag überhaupt Notiz nimmt, ihn zur Staatsaffäre aufbläst und so überhaupt erst aufwertet, ist befremdlich und lächerlich. Es wird ihm deshalb auch nicht das einbringen, was er vielleicht anstrebt, nämlich mehr Respekt.
Ich finde es weder affig noch nicht nachvollziehbar. Das Gericht hat sich zu 95% auf Herr Böhmermanns Seite gestellt, der vor seinem Vortrag ja deutlich gesagt hat, dass das Gedicht ein Beispiel für eine Beleidigung ist und somit - für sich allein genommen - zu ahnden wäre. Insofern folgt das Gericht seiner Argumentation -
Lassen wir mal ganz außer Acht, dass der Antragsteller Erdogan heißt, so ist es nur logisch, dass der einstweiligen Verfügung stattgegeben wurde. Auch hier sehen sich diejenigen bestätigt, die das sogenannte Schmähgedicht abgelehnt haben und es nicht durch die Meinungsfreiheit oder der Kunstfreiheit gedeckt sahen, anders als ein Großteil der veröffentlichten Meinung und der handelnden Politik. Ich zweifle nicht daran, dass auch in der Hauptsache Erdogan in Teilen siegen wird.
Vermutlich sollte es künftig nicht Gerichten überlassen werden, Kunstwerke inhaltlich zu deuten.

Kommentare der SZ-Leser (via Rivva):

Weil es keine Satire ist, sondern nur primitive Beleidigungen, die eine wichtige Debatte um Menschenrechte in der Türkei und dem schmutzigen Deal der CDU aus der öffentlichen Wahrnehmung unterbrochen hat. Damit sich dieser plumpe Typ B. inszenieren konnte. Böhmermann ist kein Satiriker. Schon das ist eine Lüge und sollte auch untersagt werden, dass der sich so nennen darf.
(...) Sein Humor ist stark ideologisch und polemisch. Mit Satire hatte das Gedicht nichts mehr zu tun. Das waren nur plumpe Beleidigungen.
(...) Das ganze "Schmähgedicht/Schmähkritik" ist eine Anreihung perverser Beleidigungen, Verleumdungen und öffentlicher Diffamierungen. Das war keine "Satire" und fällt auch nicht unter "Kunstfreiheit" (...) Selbst wenn es "Satire" gewesen wäre, wäre das gröbste Verletzung des Persönlichkeitsrechts (GG) des Hr. RE. Und da hört die Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit einfach auf! (...) Anstand ist ein hohes Gut und bleibt manchen leider fremd.
Es war Satire, und Satire darf das. Das so viele immer noch nicht verstanden haben, was Böhmermann demonstrieren wollte, wundert mich doch sehr. Wiederholen ist ja auch überflüssig!

Kommentare bei der SHZ:

Erdogan ist wirklich ein besonderer "Fall". Aber: Der Text (viele kennen ihn nicht) ist wirklich mit schlimmsten Beleidigungen und Unterstellungen unterlegt. Das hat nichts mehr mit Satire zu tun.
Ob dieses Urteil Recht ist oder ob das Gericht eingeknickt ist, mag ich nicht beurteilen. Überzeugt bin ich aber, dass dieses Urteil der AfD wieder sehr viele neue Stimmen bringen wird!
Vielleicht eines noch, hätte das Gericht Erdowahn vorgeladen, wäre es unter Umständen zu der Überzeugung gelangt, über Erdowahn ein psychologisches Gutachten anzufordern!

Autor: Susanne Herrmann

schreibt als freie Autorin für W&V. Die Lieblingsthemen von @DieRedakteurin reichen von abenteuerlustigen Gründern über Medien und Super Bowl bis Streaming. Marketinggeschichten und außergewöhnliche Werbekampagnen dürfen aber nicht zu kurz kommen.