Zwei öffentliche Rügen gab es für die "Bunte" und den "Weser Kurier" wegen Schleichwerbung: Das Burda-Klatschblatt hatte in einem Beitrag über Society-Partytrends eine Sektmarke besonders hervorgehoben, der "Weser Kurier" in einem Artikel über den Bau von Bremer Eigentumswohnungen auf den Vertriebspartner des Bauträgers mit Nennung von Telefonnummer und Website hingewiesen.

Die "Lünepost" wurde schon zum zweiten Mal für die Veröffentlichung des Fotos einer Gruppe gerügt, auf dem die Zeitung eine Person eingekreist hatte. Der Person versprach sie einen Einkaufsgutschein über 25 Euro, wenn sie sich binnen vier Wochen meldet. Damit verstoße die "Lünepost" gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so der Presserat.

Die Beschwerdeausschüsse behandelten 106 Beschwerden. Neben den neun Rügen gab es 15 Missbilligungen und 27 Hinweise, 49 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, sechs als begründet, wobei man auf eine Maßnahme verzichtete.