Illegale Download-Tipps, Suizid-Bericht, Schleichwerbung: Welche Medien der Presserat rügt
Das "PC-Magazin" hat eine Rüge vom Deutschen Presserat kassiert: In dem Artikel "Hier saugen Profi-Piraten" beschrieb das Blatt konkret, wo man Musik, Filme und Software illegal herunter laden kann. Weitere Rügen erhielten unter anderem "Bunte" und "Bild Online".
Eine Zeitschrift darf keine Anleitung zum illegalen Download von Musik, Filmen oder Software veröffentlichen. Das "PC-Magazin" (Weka-Gruppe) hatte in dem Artikel "Hier saugen Profi-Piraten - so haben Polizei und Abmahner keine Chance" genau dies getan - und kassierte dafür eine öffentliche Rüge vom Deutschen Presserat, der darin eine Verletzung des Ansehens der Presse sieht. Das "PC-Magazin" war bereits im Jahr 2006 für zwei ähnliche Fälle gerügt worden.
Insgesamt sprach der Presserat bei seiner Tagung vom 13. bis 15. März neun Rügen aus. Gleich zwei davon erhielt die "Dresdner Morgenpost". Für einen Bericht über den Suizid eines Teenagers, dessen Selbsttötung ausführlich geschildert wurde, erteilte der Presserat eine öffentliche Rüge - die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet laut Pressekodex Zurückhaltung. Eine nicht-öffentliche Rüge erhielten die "Dresdner Morgenpost" und "Bild Online" für ihre Berichterstattung über einen 23-Jährigen, dessen zerstückelte Leiche aus einem Fluss gezogen worden war. Beide Blätter beschrieben detailliert das Leben des Mannes, auch wurden Spekulationen von Nachbarn über seine Intimsphäre veröffentlicht und private Fotos des Mannes in Manga-Kostümen gezeigt. Hier sah der Presserat eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und erkannte kein öffentliches Interesse.
Die "B.Z." wurde für den Artikel über einen Autounfall nicht-öffentlich gerügt, bei dem das Opfer auf einem Foto gezeigt wurde, das die Redaktion ohne Einwilligung der Familie aus einem sozialen Netzwerk gezogen hatte. Auch hier führte der Presserat eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte an - insbsondere Opfer von Unglücksfällen haben Anspruch auf den Schutz ihrer Identität (Richtlinie 8.1).
Das "Deutsche Waffenjournal" erhielt eine öffentliche Rüge für einen Kommentar über die Motive eines Mannes nicht deutscher Herkunft, der seine Tochter erschossen hatte. "Wahrscheinlich eine kultursensible Erziehungsmaßnahme einer noch nicht ganz so gut integrierten Fachkraft, mit der wir halt leben müssen", zitierte das Blatt darin einen Dritten, ohne sich von der Äußerung zu distanzieren. Der Presserat stufte dies als Diskriminierung ein.
Zwei öffentliche Rügen gab es für die "Bunte" und den "Weser Kurier" wegen Schleichwerbung: Das Burda-Klatschblatt hatte in einem Beitrag über Society-Partytrends eine Sektmarke besonders hervorgehoben, der "Weser Kurier" in einem Artikel über den Bau von Bremer Eigentumswohnungen auf den Vertriebspartner des Bauträgers mit Nennung von Telefonnummer und Website hingewiesen.
Die "Lünepost" wurde schon zum zweiten Mal für die Veröffentlichung des Fotos einer Gruppe gerügt, auf dem die Zeitung eine Person eingekreist hatte. Der Person versprach sie einen Einkaufsgutschein über 25 Euro, wenn sie sich binnen vier Wochen meldet. Damit verstoße die "Lünepost" gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so der Presserat.
Die Beschwerdeausschüsse behandelten 106 Beschwerden. Neben den neun Rügen gab es 15 Missbilligungen und 27 Hinweise, 49 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet, sechs als begründet, wobei man auf eine Maßnahme verzichtete.