Kachelmann hat in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger haben unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hat und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten haben zum Teil den Schluss zugelassen, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hat hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Sie hat angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.