Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei. Nach Einschätzung des Anwalts habe sie den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Er fordere binnen einer Woche eine Erklärung, wonach Merkel ihre Einschätzung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen solle. Sonst werde er seinem Mandanten zur Klage raten. Merkel habe ihre Bewertung außerdem "ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen", zitiert die Zeitung das Rechtsanwaltsschreiben.

Eine Auskunftsklage des "Tagesspiegels" gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, Az.: sechs S 9.17) habe ergeben, dass sich die Kanzlerin zunächst nur über einen Online-Artikel über das "Schmähgedicht" informiert habe, der nur einen Ausschnitt des Beitrags gezeigt habe.

Der Zeitpunkt ist übrigens PR-taktisch klug gewählt. In der kommenden Woche, am 14. September, geht es bei ZDF neo nach der Sommerpause mit der Show "Neo Magazin Royale" weiter.

dpa


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Autor: W&V Redaktion

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