Leistungsschutzrecht wird vertagt
Zum zweiten Mal vertagt das Bundeskabinett die Verabschiedung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Verlage. Die Koalitionsparteien sind wohl noch nicht in allen Punkten einig.
Möglicher Rückschlag für das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage: Die Bundesregierung wird auf ihrer nächsten Sitzung den Gesetzentwurf nicht wie ursprünglich geplant verabschieden. Auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am Mittwoch fehlt das Thema Leistungsschutzrecht. Damit kippt der Vorgang innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal in letzter Minute aus der Agenda des Kabinetts. Bereits vor zwei Wochen war es ähnlich: Schon am 4. Juli sollte nach den ursprünglichen Plänen der Gesetzentwurf des Justizministeriums vom Kabinett abgesegnet werden. Auch diesmal fiel die Entscheidung über die Tagesordnung wohl erst kurzfristig.
Die Gründe für die Verschiebung könnten an der wachsenden Kritik liegen, auf die der Gesetzentwurf zunehmend auch in den Reihen der Koalitionsparteien stößt. Netzpolitiker aus FDP und CDU haben sich in den letzten Wochen von den Vorhaben distanziert. Wenn das Kabinett das Thema nicht auf die Tagesordnung nimmt, heißt dies in der Regel: Es gibt noch Klärungsbedarf. So ist zwischen Union und FDP unter anderem umstritten, ob in dem Gesetz der Zwang für die Gründung einer Verwertungsgesellschaft vorgeschrieben werden soll.
Weitere Hintergründe zum Leistungsschutzrecht und zur politischen Diskussion lesen Sie in der kommenden Ausgabe von "W&V".