Zur Erinnerung: Seit April 2010 dürfen bei Privatsendern in fiktionalen Programmen, Sport- und Unterhaltungssendungen bezahlte Produktplatzierungen gezeigt werden. In einer Protokollerklärung zum Rundfunkstaatsvertrag haben die Länder damals aber von den TV-Veranstaltern gefordert, mit Verbänden der werbetreibenden Wirtschaft und den Produzenten einen Verhaltenskodex zu vereinbaren. Seither sorgen unter anderem diverse Urteile für Verwirrung. Als Senkrechtstarter darf man die Werbeform nicht bezeichnen; sie ist vielmehr ein Zubrot für Sender, Vermarkter und Produzenten. In den USA dagegen wird der Stoff immer wieder für die Werbungtreibenden in den Produktplatzierungen zurechtgebogen - wie zuletzt in der US-Neuverfilmung der "Millennium"-Trilogie von Stieg Larsson: Dabei entledigte sich Produzent Sony Pictures der lästigen Schwärmerei Larssons für Apple - und die Computerexpertin Lisbeth Salander hackt in Hollywood per Sony Vaio.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.