Presserat spricht zwölf Rügen aus
Der Deutsche Presserat hat nach einer zweitägigen Sitzung insgesamt 106 Beschwerden untersucht und zwölf Rügen, 19 Missbilligungen und 18 Hinweise ausgesprochen.
Der Deutsche Presserat hat nach einer zweitägigen Sitzung insgesamt 106 Beschwerden untersucht und zwölf Rügen, 19 Missbilligungen und 18 Hinweise ausgesprochen. 47 Beschwerden wurden als ungegründet angesehen. Vier Beschwerden waren laut dem Presserat begründet, es wurde jedoch auf eine Maßnahme verzichtet, da die Medien von sich aus den Fehler korrigiert hätten.
Neben "Myself" ("Schleichwerbung") tadelte das Gremium unter anderem "Bild". Springers-Boulevardblatt hatte über den Freitod einer überschuldeten Frau in "ausführlicher Art und Weise" berichtet, und gegen die in Richtlinie 8.5 festgelegte Zurückhaltung bei Berichten über Suizid, verstoßen. Das "Oberbayerische Volksblatt" wurde wegen des Abdrucks eines antisemitischen Leserbriefs gerügt und verstieß damit gegen die zwölfte Richtlinie des Presserates. Das "Hamburger Abendblatt" kassierte eine Rüge wegen Verletztung der journalistischen Sorgfaltspflicht Die Zeitung hatte ein Bild mit vier giftigen Pilzen veröffentlicht und zwei davon als essbar bezeichnet. Auf den Hinweis eines Lesers ging die Springer-Zeitung jedoch nicht ein und unterließ eine Korrektur.
Das "Goldene Blatt" wurde wegen eines massiven Verstoßes des Wahrheitsgebots gerügt. Der Titel aus dem Westdeutsche Zeitschriften-Verlag hatte fälschlicher Weise die Geburt des dritten Kindes von Prinzessin Mette-Marit von Norwegen einige Tage vorgezogen.