Der Streit in Bremen erinnert an die Auseinandersetzung um die "Tagesschau"-App. Das Oberlandesgericht Köln hatte im Herbst entschieden, dass die App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar war, presseähnlich und damit unzulässig sei. Damit hatte die Klage von elf Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Die Zeitungsverlage forderten nach der Verkündung eine nachhaltige Verringerung des Textangebots auf den Nachrichten-Seiten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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