Springer äußert sich nicht zu der Klage. Bei dem Konzern begründet man die gemeinsame Ausweisung aber von jeher damit, dass Anzeigenkunden „Welt“ und „WamS“ jeweils nur in Kombi mit ihrer Tabloid-Variante belegen können, diese also eine „Anzeigenbelegungseinheit“ bilden. So sieht es offenbar auch die IVW. „Wir – und mehrere andere Verlage – haben uns gegenüber der IVW mehrfach gegen die gemeinsame Ausweisung der ‚Welt am Sonntag‘ und ihrer Kompakt-Version ausgesprochen", sagt FAZ-ManagerTrevisan. „Das blieb bei der Entscheidung des Verwaltungsrats jedoch unberücksichtigt.“

Der Klage war Trevisan zufolge der Versuch vorausgegangen, die Sache außergerichtlich zu klären. „Wir würden es vorziehen, das Problem nicht auf juristischem Weg zu lösen und wären dazu bereit gewesen, einen Kompromiss zu schließen“, erklärt er. „Natürlich soll es jedem Verlag frei stehen, die Anzeigenkombinationen anzubieten, die er möchte“, ergänzt er – selbst wenn Paragraph 6b dies ausschließe. „Unser Vorschlag war es, bei unterschiedlichen Formaten die Kompakt-Auflage als ‚davon‘ auszuweisen, so wie es die Richtlinien vorsehen. Wir erkennen auch keinen Grund, dem Werbemarkt diese Transparenz zu verweigern, außer wenn man etwas zu verbergen hat.“