Joachim Löw. Der Fußball-Bundestrainer hat im juristischen Streit um einen Medienbericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht im badischen Offenburg entschied am Freitag zugunsten Löws und verurteilte den Burda-Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung.
Die Illustrierte "Freizeit Revue" hatte nach Angaben des Gerichts in einer Titelgeschichte Anfang Mai mit der Schlagzeile "Neues Glück! ...Alles über ihre Beziehung" über Löw und die Schauspielerin Dennenesch Zoudé berichtet. Löw bestreitet eine Beziehung zu Zoudé.
Dem Bundestrainer müsse das Recht einer Gegendarstellung eingeräumt werden, urteilte das Gericht (Az.: 3 0 143/17). Abgedruckt werden müsse diese, wie von Löw beantragt, auf der Titelseite des Blattes. Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Via dpa. 

ARD a). Verhandelt offenbar mit dem neuen Eigner der Formel 1, Liberty Media, über die deutschen TV-Übertragungsrechte der Rennserie. Seit 1991 überträgt RTL die Rennen. Sollte der Deal klappen, wird für die ARD der SWR federführend für die Übertragungen sein. Derzeit werden alle Fernsehmärkte weltweit analysiert. Deshalb sei in Deutschland auch ein gemischtes Modell - Bezahl- und freies Fernsehen übertragen gemeinsam - möglich, schreibt die FAZ.

ARD b). Hat mit dem "Bozen-Krimi" am Donnerstagabend die Konkurrenz abgehängt. Die Folge "Herz-Jesu-Blut" mit Chiara Schoras als Frau Commissario Sonja Schwarz kam ab 20.15 Uhr auf 5,05 Millionen Zuschauer ab 3 Jahren (18,2 Prozent Gesamtmarktanteil).
Die Quizshow "Da kommst Du nie drauf!" mit Johannes B. Kerner im ZDF erreichte zeitgleich 3,56 Millionen Fans im Gesamtpublikum (12,8 Prozent).
RTL hatte die Serie "Der Lehrer" im Programm, das wollten 1,85 Millionen (6,8 Prozent) sehen. dpa/Unternehmensangaben.

Paul-Bernhard Kallen. Der Chef im Medienhaus Burda beruhigt den deutschen Markt: "Hierzulande lebt das klassische Mediengeschäft noch." Allerdings äußert er im "Handelsblatt" auch Bedenken gegen Amazon und Google. Die von den Riesen betriebene Plattformökonomie könne ungestoppt dazu führen, dass es schlussendlich nur einen einzigen großen Gewinner gebe. Nach Meinung von Kallen ist das eigene digitale Werbegeschäft, wie etwa bei der "HuffPo", noch nicht "zufriedenstellend". 

Bayerischer Rundfunk. Darf seine Jugendwelle Puls künftig auf UKW senden. Der ARD-Sender  hat dafür grünes Licht vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bekommen. Die Richter wiesen eine Klage gegen den Frequenztausch ab. Damit kann Puls auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausgestrahlt werden.
Die Kläger - laut Gericht Musiker und Liebhaber klassischer Musik - hatten argumentiert, dies verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die bayerische Verfassung. Das sah der Verfassungsgerichtshof nicht so: Es handele sich um eine autonome Entscheidung des Bayerischen Rundfunks; dagegen sei keine Popularklage möglich, so das Gericht.
Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht München eine Klage von Privatradios gegen den BR-Plan abgewiesen. Via dpa.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.