Constantin. Dort wird der Kampf der zwei verfeindeten Großaktionäre nun erwartungsgemäß vor Gericht ausgetragen. Die vom Schweizer Unternehmer Bernhard Burgener kontrollierte Tochtergesellschaft Highlight hat Anfechtungsklage beim Landgericht München gegen die Beschlüsse der chaotisch verlaufenen Constantin-Hauptversammlung vom November eingereicht, wie das Unternehmen mitteilte.
Burgener und seine Verbündeten waren auf der Hauptversammlung vom Stimmrecht ausgeschlossen worden. Der Grund: Das gegnerische Lager um den Constantin-Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn wirft Burgener vor, über die von ihm geleitete Tochter Highlight ein Aktienpaket der Muttergesellschaft Constantin Medien AG heimlich verkauft zu haben - ein Vorwurf, den Burgeners Leute bestreiten. Unternehmensangaben/dpa.

Gruner + Jahr. Macht Christina Gath, bisher Vize-Chefredakteuri des Wohn- und Mode-Magazins "Couch", zeitweise zur Redaktionsleiterin. Chefredakteurin Daniela Kamps geht in Elternzeit.
Die 45-jährige Gath war im Oktober von "Emotion" zu G+J zurückgekehrt, wo sie ein Jahr als Modechefin gewirkt hatte. Unternehmensangaben.

Eo TV. Der Sender rund um europäische Serien und Filme wird in der HD-Variante Teil der neuen TV-Plattform Waipu.tv. Bisher wurde Eo TV ausschließlich zwischen 20.15 und 1.00 Uhr auf den Frequenzen des Familiensenders RiC in SD ausgestrahlt. Ab sofort können Waipu.tv-Kunden den Sender exklusiv und in Hochauflösung empfangen.
Im Zuge der Zusammenarbeit wurde auch eine Vereinbarung im Bereich Werbevermarktung geschlossen, wodurch zukünftig gemeinsame Projekte zum Thema Addressable TV realisiert werden. Unternehmensangaben.

Ströer. Die Außenwerbetochter B.A.B. Maxi Poster Werbetürme GmbH erweitert ihr Portfolio um einen Traffic Tower: Seit Dezember stehen Werbungtreibenden zwei 224 Quadratmeter große Werbeflächen an der A1 direkt am Bremer Kreuz zur Verfügung – platziert in Fahrtrichtung Hamburg und in Richtung Münster/Osnabrück. Unternehmensangaben.

VG Wort. Die deutschen Verlage sollen nach dem Willen der Koalition weiter an den Millionen-Einnahmen der Verwertungsgesellschaft beteiligt werden. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschloss am Dienstag eine Regelung, nach der es bei der bisherigen Aufteilung der Gelder zwischen Autoren und Verlagen bleiben kann.
Der Bundesgerichtshof hatte im April in einer aufsehenerregenden Entscheidung die Verlegerbeteiligung untersagt. Die VG Wort forderte daraufhin für die vergangenen Jahre insgesamt rund 100 Millionen Euro von den Verlagen zurück. Die Neuregelung soll nach übereinstimmender Auskunft von Union und SPD noch diese Woche verabschiedet werden. Via dpa.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.