Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht erklärt dagegen, er sehe in der Abschöpfung der Werbegelder ein effektives Aufsichtsmittel. Nach der Leipziger Entscheidung hält es sich ProSieben offen, noch vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Laut Anwalt Stulz-Herrnstadt werde das der Sender "ernsthaft“ prüfen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.