Der Münchner Versicherungskonzern hat eine fiktive Schadensakte für die Geburtstagsfeier erstellt. "Als Angestellter von Miss Sophie sind die Missgeschicke von Butler James als Eigenschäden der Arbeitgeberin anzusehen und damit nicht versichert", sagt Allianz-Expertin Mirjana Hasdorf-Achatz. Da sich der Butler während des Menüs mit Sherry, Weißwein, Champagner und Portwein betrinkt, gelte er als Wiederholungstäter. "Da müssten wir natürlich aus versicherungsrechtlicher Sicht überlegen, zu welchen Konditionen wir ihn künftig versichern." 

W&V Online/dpa


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