Über diese Einstweilige Verfügung ist dann neuer Streit ausgebrochen, die Interpretationen gehen auseinander: Während Unister-Unterstützer generell ein Vertriebsverbot für die Ausgabe daraus ableiteten, stellte Axel Springer fest, dass der Computertitel nur die Behauptung nicht wiederholen dürfte - und sich zudem auch gegen die im Eilverfahren verhängte EV wehren werde. Man darf gespannt sein.

Unister betreibt Internetportale wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de. Testimonials sind unter anderem Reiner Callmund und Fußballstar Michael Ballack.

ps/fz


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.