KEF-Bericht Rundfunkbeitrag:
Unternehmen wollen weiter öffentlich-rechtlich werben
Der Überschuss aufgrund der neuen Rundfunkbeiträge regte Kritiker an, weitere Werbekürzungen bei den Öffentlich-rechtlichen zu fordern. Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) stellt sich dagegen.
Wegen des millionenschweren Überschusses aufgrund des neuen Rundfunkbeitrags seit 2013 schlägt die Gebührenkommission KEF eine Senkung um 30 Cent ab 2017 vor. Das aber rief erneut Kritiker auf den Plan, die weitere Werbekürzungen bei den Öffentlich-rechtlichen fordern - allen voran die Vertreter des Privatfunks (W&V Online berichtete). Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) stellt sich dagegen.
Mit ihrem Bericht erteile die KEF den Rufen nach einer Reduzierung oder Abschaffung der Werbemöglichkeiten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine klare Absage - die OWM begrüßt diese Haltung. OMW-Vorsitzende Tina Beuchler: "Die aktuelle Empfehlung zeigt, dass die KEF die gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Werbung ebenso wie ihren Beitrag zu Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks respektiert und anerkennt."
Die OWM hat in Vergangenheit bereits wiederholt auf mit der Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbundene verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. So würde eine Abschaffung nicht nur einen Eingriff in die Freiheit der Werbung darstellen und den Unternehmen den Zugang zu einem wichtigen Teilwerbemarkt verwehren, sondern auch zu einem Monopol der Privatsender führen und damit den Wettbewerb im Rundfunkmarkt behindern.
Nicht zuletzt zeige die Entscheidung Verantwortung für den Geldbeutel der Gebührenzahler, denen insbesondere mit Blick auf die ab 2021 erforderliche deutliche Erhöhung weitere Belastungen durch ein Werbeverbot nicht zuzumuten sind.