Sicherlich ist das Urteil vor allem für große Unternehmen problematisch, denn allein aufgrund des umfangreichen Datenvolumens, das bei größeren Unternehmen anfällt, wird eine Anpassung an die Auswirkungen des Urteils deutlich schwerer sein. Gleichzeitig wird das Urteil auch erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, deren Geschäftsmodell darauf aufbaut, personenbezogene Daten in die USA zu transferieren. Ein solcher Datentransfer wird voraussichtlich in Zukunft nur noch unter engen Voraussetzungen möglich sein.

Wie schnell rechnen Sie mit konkreten Auswirkungen?

Ein konkreter Zeitraum, ab wann die Unternehmen reagieren müssen, ist noch nicht voraussehbar. Entscheidend wird dabei sein, wie und wann sich die deutschen Aufsichtsbehörden dazu positionieren. Die nationalen Datenschutzbehörden müssen nun feststellen, ob nach ihrer Einschätzung das Datenschutzniveau in den USA mit dem Europäischen Datenschutzniveau vergleichbar ist. Da die deutschen Datenschutzbehörden aber schon in der Vergangenheit den Datentransfer in die USA und das dortige Datenschutzniveau als kritisch angesehen haben, ist davon auszugehen, dass auch die Datenschutzbehörden rasch zu dem Urteil kommen und ebenfalls ein vergleichbares Datenschutzniveau in den USA verneinen werden.

Es empfiehlt sich für jedes Unternehmen daher, proaktiv zu überprüfen, ob ein Datentransfer in die USA im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit vorgenommen wird und welche Daten übermittelt werden. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob einfache Alternativen in Betracht kommen, um auf einen Datentransfer von personenbezogenen Daten verzichten zu können.

Was bedeutet das z.B. für die Datenschutzerklärungen zur Verarbeitung von persönlichen Daten; müssen diese sofort umgeschrieben werden?

Auch über die Frage, ob die Datenschutzerklärungen auf die neue Rechtslage angepasst werden müssen, kann erst entschieden werden, wenn in Deutschland die nationalen Datenschutzbehörden oder der Gesetzgeber eine Aussage darüber treffen, ob der Datentransfer in die USA weiterhin möglich ist.

Inwiefern wird das Urteil auch betriebsinterne Marketingstudien und generell die Arbeit der Marketingabteilungen beeinflussen?

Hierzu lässt sich generell sagen, dass bei Marketingstudien, insbesondere aufgrund des weiten Verständnisses der Personenbezogenheit eines Datums, oftmals personenbezogene Daten erhoben und analysiert werden. Sobald diese Daten zum Zwecke der Speicherung oder Weiterverarbeitung in die USA transferiert werden, hat die heutige Entscheidung des Gerichtshofs auf die Arbeit von Marketingabteilungen erheblichen Einfluss.