Die Karlsruher Richter hatten ihr Urteil unter anderem damit begründet, dass Medien ja „mögliche Abwehrmaßnehmen ergreifen“ können, etwa das Aussperren von Nutzern, die einen Adblocker installiert haben. So macht es die Klägerin Axel Springer bereits seit Jahren bei den Online-Portalen ihrer Titel Bild und Welt. Diese Abwehr-Maßnahmen werden nun zunehmen, glaubt der BVDW. „Zur Sicherstellung der Refinanzierung“ bleibe den Medienunternehmen nun „gar kein anderer Ausweg“. „Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für jegliche ungesteuerte Adblocking-Logiken, auch direkt über Browser-Anbieter. Das kann nicht im Sinne des BGH sein“, kritisiert Maurer.


Autor: Thomas Nötting

ist Leitender Redakteur bei W&V. Er schreibt vor allem über die Themen Medienwirtschaft, Media und Digitalisierung.