Auf einem Bild ist Vreni Frost in einem Bananas-Pullover zu sehen. Die Berlinerin hatte im Rahmen der mündlichen Verhandlung eidesstattlich versichert, für den Beitrag nicht bezahlt worden zu sein - und entsprechende Kaufbelege eingereicht. Bei den beiden anderen Posts handelt es sich um Reisen mit den Marken Samsung und Schwarzkopf

Was die Medienwächter sagen

"Die Entscheidung des Kammergerichts war von der Branche heiß ersehnt worden und zeigt: Das Warten hat sich gelohnt. Die werberechtlichen Anforderungen müssen für alle Mediengattungen, egal ob Print, Online, Fernsehen oder Radio, vergleichbar sein, auch wenn teilweise unterschiedliche Gesetze die Grundlage sind. Unterschiedliche Maßstäbe schaden der Transparenz und irritieren die Verbraucher, weil sie den Werbebegriff verwässern", so die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten.

Frost selbst hatte sich unter anderem in einem Instagram-Live-Video zu Wort gemeldet und wertete den Ausgang als "Teilerfolg". Allerdings liegen die Urteilsgründe des Kammergerichts Berlin noch nicht vor.

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Autor: Ulrike App

ist bei W&V Online für Digitalthemen zuständig. Und das hat nicht nur mit ihrem Nachnamen zu tun, sondern auch mit ihrer Leidenschaft für Gadgets und Social Media. Sie absolvierte vor ihrer Print-Zeit im Marketing-Ressort der W&V die Berliner Journalisten-Schule und arbeitete als freie Journalistin.


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