Das Unternehmen sei bereit, mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. Derzeit seien Altersüberprüfungen die einzige Möglichkeit, um junge Menschen von Erwachseneninhalten fernzuhalten.

Man könne eine solche Technologie einsetzen. Dies müsse aber branchenweit geschehen.

Andere Pornoportalbetreiber klagen derzeit noch vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Landesanstalt für Medien NRW am 1. Dezember in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte sei zu Recht untersagt worden.

Man werde die Sperranordnungen prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald diese förmlich zugestellt worden seien, teilte Vodafone am Donnerstag auf Anfrage in Düsseldorf mit. Netzanbieter wie Vodafone seien in dem Verfahren eigentlich unbeteiligte Dritte.

Sie stünden in keinem vertraglichen Verhältnis zu dem Anbieter mit Sitz auf Zypern und erbrächten für ihn auch keinerlei Dienstleistungen.

Ein Großteil der Eltern in Deutschland scheint hinter dem Vorgehen zu stehen, wie eine repräsentative Meinungsumfrage im Auftrag des Kinderhilfswerks vor einiger Zeit ergeben hatte: 93 Prozent der befragten Eltern hatten sich für eine verlässliche Altersprüfung und härtere Strafen bei Verstößen ausgesprochen.

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