Verpflichtende Altersverifikation

Die Medienaufseher wollen die Pornoanbieter dazu verpflichten, ihren Angeboten eine wirksame Altersverifikation vorzuschalten. Gegen mehrere weitere Pornoanbieter ist dazu noch ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anhängig. 
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Landesanstalt für Medien NRW am 1. Dezember 2021 in erster Instanz Recht gegeben. Die Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte sei zu Recht untersagt worden. Pornografie stellt nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhebliche Gefahr für die seelische und sexuelle Entwicklung von Kindern dar. (dpa/st)

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Autor: W&V Redaktion

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