Beschwerde gegen Google: Verleger ziehen vor EU-Kommission
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ gehen auf EU-Ebene gegen den Suchmaschinenkonzern Google vor. Dabei geht es um die geforderte finanzielle Beteiligung der Verleger an Googles Werbeeinnahmen ("fair share").
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ gehen auf EU-Ebene gegen den Suchmaschinenkonzern Google vor. Dabei geht es um die geforderte finanzielle Beteiligung der Verleger an Googles Werbeeinnahmen ("fair share"). Eine Sprecherin des Zeitungsverlegerverbands bestätigte gegenüber W&V online, dass die Beschwerde gegen den Internetriesen zur EU-Kommission gehe. Bereits Ende 2010 hatten die Verleger das Bundeskartellamt über die fehlende Beteiligung an Googles Erlösen informiert. Medienberichte, nach denen die Verleger eine Beschwerde beim Kartellamt formal zurückgezogen haben, weist der BDZV allerdings zurück: "Die Nachricht, die Verlegerverbände hätten irgendetwas zurückgenommen stellt die Realität auf den Kopf. BDZV und VDZ halten – im Gegenteil – an der erhobenen Beschwerde in vollem Umfang fest und halten kartellbehördliches Einschreiten gegen Google unverändert für geboten“, so der Verband.
Es sei jedoch sinnvoller, mit der Beschwerde direkt zur übergeordneten Instanz nach Brüssel zu ziehen als vor das deutsche Kartellamt, erklärt die BDZV-Sprecherin, zumal ohnehin auch die spanischen Verleger aufgrund der Forderung nach Erlösbeteiligung die EU-Kommission angerufen hätten. Die Verleger werfen Google vor, mit der Vermarktung ihrer eigenen Inhalte Geld zu verdienen, ohne sie daran zu beteiligen. Es geht dabei um Googles Auflistung sogenannter Snippets - Auszüge aus den journalistischen Internetangeboten der Verleger.
Eine weitere Beschwerde der deutschen Verleger gegen Google ist bereits bei der EU-Kommission anhängig: Die Verbände werfen dem US-Konzern vor, eigene Angebote im Suchergebnis zu bevorzugen und verlangen Gleichehandlung aller Inhalte ("fair search"). Dies prüft die Wettbewerbsbehörde seit Ende 2010.
Beide Bereiche seien "zwei Seiten derselben Medaille", erklärt der BDZV. Die Bedeutung einer kartellamtlichen Entscheidung auch zum „Fair Share“ sei noch einmal deutlich geworden, als Google 2011 belgische Verlage von ihrer Suchergebnisseite löschte, die auf Grundlage des Urheberrechts einen Vergütungsanspruch gegen Google geltend gemacht hatten. In Belgien habe "Fair Share" bereits praktische Bedeutung bekommen.