Eine weitere Beschwerde der deutschen Verleger gegen Google ist bereits bei der EU-Kommission anhängig: Die Verbände werfen dem US-Konzern vor, eigene Angebote im Suchergebnis zu bevorzugen und verlangen Gleichehandlung aller Inhalte ("fair search"). Dies prüft die Wettbewerbsbehörde seit Ende 2010.

Beide Bereiche seien "zwei Seiten derselben Medaille", erklärt der BDZV. Die Bedeutung einer kartellamtlichen Entscheidung auch zum „Fair Share“ sei noch einmal deutlich geworden, als Google 2011 belgische Verlage von ihrer Suchergebnisseite löschte, die auf Grundlage des Urheberrechts einen Vergütungsanspruch gegen Google geltend gemacht hatten. In Belgien habe "Fair Share" bereits praktische Bedeutung bekommen.